Direkt zum Inhalt
minutentakt.
Monday, 22. June 2026
Ticker
Demokratie & Zivilgesellschaft

Ungarn: Europäische Staatsanwaltschaft soll rückwirkend ermitteln

Ungarn plant unter der neuen Regierung den Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft, rückwirkend bis 2021 – damit könnten Korruptionsfälle aus der Orbán-Ära, bei denen EU-Gelder geflossen sind, strafrechtlich aufgearbeitet werden. Dieses Modell zeigt, dass supranationale Rechtsinstitutionen konkret zur Korruptionsbekämpfung beitragen können, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Polen hat diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Das ist ein Signal, das auch in anderen Ländern mit strukturellen Problemen bei der Verwendung von EU-Mitteln Wirkung entfalten könnte.

Wenn die Europäische Staatsanwaltschaft rückwirkend in Ungarn ermitteln darf, sendet das ein starkes Signal: Missbrauch von EU-Geldern bleibt nicht dauerhaft ungesühnt, auch wenn eine Regierung jahrelang die Kontrolle verweigert hat. Das stärkt das Vertrauen in europäische Institutionen als Korrektiv gegenüber nationalen Machtmissbrauch – und zeigt, dass Rechenschaft möglich ist, wenn politischer Wille vorhanden ist.

Der Fall Ungarn zeigt, wie wichtig übernationale Strafverfolgungsbehörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft für den Schutz demokratischer Strukturen sind. Das polnische Modell unter Tusk macht es vor: Regierungswechsel können echte Konsequenzen haben. Für Länder wie Deutschland, wo Korruption bei EU-Mitteln selten ernsthaft verfolgt wird, ist das ein Ansporn – nicht zur Selbstgefälligkeit.