Ungarn reformiert Anti-LGBTQ-Gesetze – aber Arbeit ist nicht fertig
Wenn ein EU-Mitgliedstaat systematisch Grundrechte von Minderheiten einschränkt, ist das kein nationales Randproblem – es untergräbt den gemeinsamen europäischen Rechtsraum, auf den alle angewiesen sind. Die Reform zeigt, dass EU-Gerichtsurteile tatsächlich Wirkung entfalten können, wenn politischer Wille vorhanden ist. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass Grundrechte nicht durch Verfassungsartikel ausgehebelt werden können – dieser Teil der Arbeit in Ungarn steht noch aus.
Das Beispiel Ungarn ist ein Lehrstück darüber, wie schnell antidiskriminierendes Recht abgebaut werden kann – und wie zäh der Wiederaufbau ist. Dass zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Hungarian Helsinki Committee und Amnesty International gemeinsam Druck machen und konkrete Nachbesserungen benennen, zeigt, was organisierte Zivilgesellschaft leisten kann. Für die Demokratiearbeit in Ostdeutschland und Mecklenburg-Vorpommern ist das eine direkte Parallele: Antidiskriminierungsrecht ist nie endgültig gesichert und braucht aktive Verteidigung.