Ungarn zieht Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof zurück
Ein funktionierender Internationaler Strafgerichtshof ist eine der wenigen Institutionen, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ohne Ansehen der Person verfolgen kann. Wenn ein EU-Mitgliedstaat seinen Austritt rückgängig macht, stärkt das die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems – und schützt perspektivisch Menschen, die sonst keinerlei Lobby haben. Die Entscheidung zeigt: Demokratischer Wandel an der Wahlurne kann echte Folgen für den Rechtsstaat haben.
Ungarns Kehrtwende ist mehr als eine außenpolitische Geste. Sie zeigt, dass das Verhältnis eines Landes zu internationalen Institutionen unmittelbar mit innenpolitischen Machtkonstellationen zusammenhängt. Für Europa ist das ein ermutigendes Zeichen, dass Rechtsstaatlichkeit auch nach Jahren des Abbaus wiederherstellbar ist. Die Frage, wer Haftbefehle des IStGH respektiert und wer nicht, bleibt jedoch ungelöst – und betrifft weit mehr als Ungarn.