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Monday, 14. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Ungarn: Zivilgesellschaft darf erstmals nach 9 Jahren wieder Gefängnisse kontrollieren

In Ungarn darf das Helsinki-Komitee nach neun Jahren Ausgrenzung wieder unbeaufsichtigt Gefängnisse kontrollieren – ein wichtiges Signal für die Stärke zivilgesellschaftlicher Arbeit. Unabhängige Beobachtung geschlossener Einrichtungen schützt nicht nur Grundrechte, sondern trägt nachweislich dazu bei, Rückfälligkeit zu verringern und Resozialisierung zu fördern. Der Kurswechsel zeigt, dass hartnäckige Menschenrechtsarbeit auch nach langen Jahren des Drucks Wirkung entfalten kann. Für Mecklenburg-Vorpommern stellt sich die Frage, wie zivilgesellschaftliche Kontrolle im eigenen Strafvollzug institutionell abgesichert ist.

Geschlossene Einrichtungen ohne externe Kontrolle sind Orte, an denen Machtmissbrauch gedeiht – das ist keine Theorie, das ist Erfahrung aus Jahrzehnten Menschenrechtsarbeit. Wenn zivilgesellschaftliche Organisationen wieder Zugang zu Gefängnissen bekommen, schützt das nicht nur Inhaftierte, sondern stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen insgesamt. Das ist ein Grundpfeiler demokratischer Rechtsstaatlichkeit, der in vielen Ländern – auch in Deutschland – immer wieder verteidigt werden muss.

Was in Ungarn gerade passiert, sollte auch hierzulande aufmerksam verfolgt werden: Ungarn war lange ein Beispiel dafür, wie eine Regierung zivilgesellschaftliche Kontrolle systematisch aushöhlen kann. Der Wiederauftritt des Helsinki-Komitees in den Gefängnissen ist ein kleines, aber konkretes Zeichen, dass dieser Prozess umkehrbar ist. Für Demokratiebewegungen in Osteuropa – und für ostdeutsche Bürgerrechtlerinnen wie mich, die wissen, wie schnell Freiräume wieder verschwinden können – ist das kein Jubelmeldung, aber ein ehrlicher Hoffnungsschimmer.