US-Behörde: Cisco verletzte Bürgerrechte muslimischer Mitarbeiter
Dieser Fall zeigt, dass das Recht auf politische Meinungsäußerung auch im Arbeitsverhältnis nicht aufhört zu existieren – und dass Behörden dieses Recht durchsetzen können, wenn Unternehmen es unterdrücken. Für eine offene Gesellschaft ist entscheidend, dass Menschen nicht zwischen ihrem Job und ihrer politischen Überzeugung wählen müssen. Die Entscheidung stärkt das Prinzip, dass Diskriminierungsschutz auch dann gilt, wenn die betroffenen Meinungen politisch umstritten sind.
Im Kontext von Demokratie und Bürgerrechten markiert diese EEOC-Feststellung einen wichtigen Punkt: Wer aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder religiöser Identität am Arbeitsplatz unter Druck gesetzt wird, weil er oder sie eine politische Haltung äußert, erfährt eine doppelte Diskriminierung. Konzerne wie Cisco agieren global und beschäftigen auch in Deutschland und Europa Tausende Menschen – die Frage, wie weit politische Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis reicht, ist damit keine rein amerikanische. Für Gewerkschaften und Betriebsräte in Deutschland bietet der Fall konkrete Anhaltspunkte, wie Antidiskriminierungsrecht offensiver eingesetzt werden kann.