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Sunday, 13. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

USA setzen erstmals Geheimgericht zur Abschiebung ein

Die USA haben erstmals ein seit 1996 bestehendes Sondergericht genutzt, um eine afghanische Frau mit gültigem Aufenthaltstitel abzuschieben – ohne Strafanklage gegen sie und ohne dass ihre Anwälte Zugang zu den Beweisen hatten. Verfassungsrechtliche Experten halten das Verfahren für grundrechtswidrig. Dieser Fall zeigt, wie Geheimverfahren rechtsstaatliche Grundsätze wie faires Verfahren und Waffengleichheit aushebeln können. Für demokratische Gesellschaften ist das ein Warnsignal: Wenn Justiz im Verborgenen agiert, verlieren besonders schutzbedürftige Menschen ohne starke Lobby jegliche Handhabe.

Wenn ein Gericht Beweise geheim hält und Beschuldigte sowie deren Anwälte diese nie zu sehen bekommen, ist das kein Rechtsstaat mehr – das ist Willkür mit Stempel. Der Fall zeigt, wie schnell hart erkämpfte Grundrechte ausgehöhlt werden können, wenn nationale Sicherheit als Generalschlüssel benutzt wird. Für alle Menschen ohne Staatsbürgerschaft – und das sind weltweit Millionen – ist das ein Warnsignal: Legaler Aufenthaltstitel schützt nicht mehr, wenn der Staat beschließt, jemanden loszuwerden.

Das Alien Terrorist Removal Court existiert seit 30 Jahren ohne je genutzt worden zu sein – und jetzt trifft es als erstes eine Frau, die selbst nichts getan haben soll. Das Muster ist bekannt: Geheimgerichte entstehen immer mit dem Versprechen, nur ganz wenige, ganz gefährliche Fälle zu behandeln. Dann weitet sich das aus. Für Europa und Deutschland ist die Frage, welche Vorbilder hier gesetzt werden, hochrelevant – besonders in Zeiten, in denen auch hierzulande über Sonderbefugnisse und Abschiebungen diskutiert wird.