Wissenschaft & Gesundheit
Warum das US-Strafrecht kaum Verfassungsschutz kennt
Eine wissenschaftliche Studie untersucht, warum der US-amerikanische Supreme Court zwar detaillierte Verfassungsregeln für Polizeiermittlungen und Strafprozesse entwickelt hat, jedoch kaum vorgibt, was als Verbrechen definiert werden darf und welche Strafen verhältnismäßig sind. Das Gericht begründet diese Zurückhaltung häufig mit dem Föderalismusprinzip, wonach die Einzelstaaten diese Fragen eigenständig regeln sollen. Der Autor der Studie kommt zu dem Schluss, dass dieses Argument in vielen Fällen nicht überzeugend ist. Für die Gesundheitsversorgung und Rechtspraxis in Mecklenburg-Vorpommern sind diese Erkenntnisse aus dem US-amerikanischen Rechtssystem allenfalls von akademischem Vergleichswert.
Die Forschung deckt eine grundlegende Schieflage im US-Rechtssystem auf: Bürger sind zwar vor bestimmten Ermittlungsmethoden geschützt, nicht aber davor, dass Handlungen überhaupt unter Strafe gestellt werden oder Strafen unverhältnismäßig hoch ausfallen. Für Europa ist das relevant als Warnung, wie politische Argumente wie 'staatliche Souveränität' echten Grundrechtsschutz im Strafrecht aushöhlen können.