Wenn Markenrecht Kritik mundtot machen soll
Wenn religiöse oder wirtschaftliche Institutionen Markenrecht als Werkzeug gegen Kritiker einsetzen, ist das kein Einzelfall – es ist ein Strukturproblem. Wer kein Geld für jahrelange Rechtsstreitigkeiten hat, schweigt lieber. Das trifft besonders kleine Podcasts, Vereine und Einzelpersonen, die keine Anwälte bezahlen können. Der Fall zeigt, wie dringend starke rechtliche Schutzstandards für Meinungsfreiheit im digitalen Raum gebraucht werden.
Die Frage, wer Begriffe „besitzen" darf, ist eine Machtfrage. Markenrecht wurde erfunden, um Verbraucher zu schützen – nicht um Institutionen das Monopol auf Kritik zu geben. Wenn dieses Prinzip gerichtlich gestärkt wird, profitieren davon alle, die über Mächtige berichten: Investigativjournalisten, Aktivistinnen, Podcasterinnen ohne große Redaktion im Rücken. Der Rogers-Test als verfassungsrechtlicher Standard wäre ein echter Fortschritt für die Pressefreiheit.