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Thursday, 17. September 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

WSJ-Verlag in Hongkong wegen Unterdrückung von Pressefreiheit verurteilt

Ein Hongkonger Gericht hat Dow Jones verurteilt, weil der WSJ-Verlag eine Reporterin nach ihrer Wahl zur Gewerkschaftsvorsitzenden entließ – ein seltener rechtlicher Erfolg für Pressefreiheit und Arbeitnehmerrechte unter politischem Druck. Das Urteil zeigt: Auch westliche Medienkonzerne sind nicht automatisch Garanten für Grundrechte ihrer Beschäftigten. Gewerkschaftliche Strukturen im Journalismus schützen nicht nur Einzelpersonen, sondern die Unabhängigkeit der gesamten Berichterstattung. Der Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, dass Redakteurinnen und Redakteure organisiert bleiben und ihre Rechte aktiv einfordern.

Pressefreiheit und das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung gehören zu den tragenden Säulen offener Gesellschaften – und sind genau dort am gefährdetsten, wo Machtkonzentration auf Schweigen setzt. Dass ein Gericht einem Weltkonzern wie Dow Jones eine Grenze zieht, ist ein Signal: Journalistinnen sind keine austauschbaren Mitarbeiterinnen, sondern Schutzberechtigte des Rechtsstaats. Für Menschen ohne Lobby – und dazu gehören Reporterinnen in autoritären Umfeldern ebenso wie Gewerkschafterinnen in Großunternehmen – ist solche juristische Rückendeckung von zentraler Bedeutung.

Der Fall Selina Cheng ist kein Einzelfall: Weltweit geraten Journalistinnen unter Druck, wenn sie kollektive Interessenvertretung wählen – auch in westlich geführten Medienhäusern. Das Urteil aus Hongkong könnte Präzedenzwirkung entfalten und ermutigt andere Betroffene, rechtliche Wege zu beschreiten. Für Europa und Deutschland ist die Frage relevant, welchen Schutz Medienschaffende tatsächlich genießen, wenn Redaktionsinteressen mit Gewerkschaftsrechten kollidieren. Konstruktiv gedacht: Stärkere Whistleblower-Schutzgesetze und Transparenzpflichten für Medienkonzerne könnten solche Machtmissbräuche schwerer machen.